Artisanum
Behandlungshonorare
Mit der dem Zustand des Kranken ähnlichen Arznei, dem Simillimum, erhalten Sie im Rahmen der homöopathischen Behandlung den Schlüssel zur Selbstheilung. Mit der Einnahme wird ein Reiz gesetzt, der Ihre Lebenskraft in Gang bringen, die Stagnation im Organismus überwinden hilft. Diese möglichst ähnliche Arznei/Substanz ermittle ich in Zusammenarbeit mit Ihnen in der sogenannten Erstanamnese oder Fallaufnahme, die ca. 2 Stunden dauert. Dabei orientiere ich mich vor allem an den Regeln der klassischen Homöopathie Samuel Hahnemanns, nach der die individuellen Symptome des Patienten leitend sind für die Arzneiwahl. Wesentlichen Einfluss auf meine Arzneientscheidung haben jedoch auch die miasmatische Betrachtung, die ererbte Dispositionen mitberücksichtigt sowie die prozessorientierte Homöopathie, nach der Störungen im Organismus Hinweise sein können auf die aktuelle Lebenssituation, den nächsten zu bewältigenden Schritt. Bei Bedarf kann ich ergänzend auch eine systemische Aufstellung oder eine Timeline mit Ihnen durchführen.
Behandlungshonorare:
Erstanamnese bis 10 Jahre 100€
Erstanamnese 10-18 Jahre 120€
Erstanamnese Erwachsene 150€
Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der Heilpraktikergebührenordnung. Die Honorare der Folgebehandlungen bemessen sich an der aufgewendeten Zeit; bei 60 Minuten entspricht dies 60€.
Behandlungszeiten nach Vereinbarung,
telefonische Sprechstunde montags bis freitags 8.30 bis 9.30 Uhr unter 02241-402299.
Mittwochnachmittags bleibt die Praxis geschlossen.
Krankenversicherungen
Grundsätzlich sind die Kosten meiner Behandlung unabhängig von der evtl. Erstattung eines Leistungsträgers von Ihnen zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker nicht. Private Krankenkassen, Beihilfe und Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine homöopathische Behandlung je nach Tarif ganz oder teilweise. Wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält, ist es empfehlenswert, sich mit Ihrer Krankenkasse direkt in Verbindung zu setzen. Wenn Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung abschließen möchten, informieren Sie sich genau über die Vertragsbedingungen: Wie hoch ist der monatliche Beitrag? Wie viel Prozent der Kosten werden übernommen? Wie hoch ist die Leistungshöchstgrenze im Jahr? Wird der Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet? Gibt es eine Einschränkung der Erstattung in den ersten Jahren oder existieren Wartezeiten? Beeinflussen Vorerkrankungen die Höhe des Beitrages oder schränken diese die Erstattung ein? So können Sie herausfinden, welche der Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll ist.